Besucherregelung

Allgemeine Besucherregelung

An den Standorten des Fraunhofer AISEC wird teilweise mit potenziell gefährlichen Geräten und Prozessen gearbeitet, die mit Gesundheits- oder Verletzungsgefahren einhergehen können. Dazu kommt, dass Sie möglicherweise Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, zu deren Schutz wir verpflichtet sind. Deshalb bitten wir Sie, die Kenntnisnahme der folgenden Regeln zu bestätigen und ihre Einhaltung zu befolgen.

Hiermit stimmen Sie im Namen Ihrer Firma zu folgenden Punkte während Ihrer Besuchszeit zu:

  • Mir wird bei der Registrierung ein Besucherausweis ausgehändigt. Ich verpflichte mich, diesen sichtbar am Oberkörper zu tragen und am Ende meines Besuchs beim Empfang zurückzugeben.
  • Ich werde den Sicherheitsanweisungen der Fraunhofer AISEC-Mitarbeitenden jederzeit Folge leisten und die als notwendig erachtete Schutzausstattung (z. B. Sicherheitsbrillen, Schutzhelm, etc.). benutzen.
  • Ich werde mich mit den Flucht- und Rettungswegen vertraut machen. Im Notfall wird mich meine Begleitperson des Fraunhofer AISEC in einen sicheren Bereich führen.
  • Während der gesamten Besuchszeit werde ich mich mit meiner Begleitperson des Fraunhofer AISEC in den vorgesehenen Bereichen aufhalten und deren Anweisungen folgen.
  • Ohne Autorisierung der Begleitperson werde ich in den Räumlichkeiten des Fraunhofer AISEC nichts untersuchen, berühren oder bedienen.
  • Ich versichere, vertrauliche Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Fraunhofer AISEC nicht zu nutzen, zu entfernen, zu kopieren oder öffentlich zu machen. Der Begriff „Vertrauliche Information” umfasst Informationen oder Unterlagen in jedweder Form des Fraunhofer AISEC oder deren Kunden, in die ich absichtlich oder unabsichtlich Einsicht erhalte, oder mir zugänglich sind, welche Prototypen, Source Codes, Analysen und Berichte, Geschäftspläne, Dokumente zu internen Arbeitsabläufen, einschließlich Namen, identifizierbare Formen, technische Spezifikationen, Testphasen und/oder Testergebnisse beinhalten.
  • Mir ist generell untersagt, Aufnahmen oder Bilder zu machen. Dies gilt für die Verwendung aller fotofähigen Geräte (Kamera, Mobiltelefon, Tablet, Laptop etc.).

Ausgenommen hiervon sind lediglich Medienvertreter und Mediendienstleister, die ausschließlich nach expliziter Freigabe ausgewählter Objekte durch die Gruppe »Public Relations und Marketing« Fotografien sowie Filmaufnahmen anfertigen dürfen. Auf Verlangen der Gruppe »Public Relations und Marketing« sind die Aufnahmen vor Verlassen des Gebäudes zur Einsichtnahme vorzulegen.